Bewohnerbeirat

Der Bewohnerbeirat wird von den Bewohnern gewählt. Er vertritt die Belange der Bewohner/innen. Der Bewohnerbeirat hat ein Mitwirkungsrecht bei Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebes, beispielsweise bei Fragen bezüglich

  • Unterkunft
  • Betreuung
  • Aufenthaltsbedingungen
  • Einrichtungsordnung
  • Verpflegung und
  • Freizeitgestaltung.

Der Bewohnerbeirat hält jeden Monat eine Sprechstunde für die Bewohner/innen ab. Wenn notwendig, vermittelt er zwischen Einrichtungsleitung und Bewohner/innen.