Bewohnerbeirat
Der Bewohnerbeirat wird von den Bewohnern gewählt. Er vertritt die Belange der Bewohner/innen. Der Bewohnerbeirat hat ein Mitwirkungsrecht bei Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebes, beispielsweise bei Fragen bezüglich
- Unterkunft
- Betreuung
- Aufenthaltsbedingungen
- Einrichtungsordnung
- Verpflegung und
- Freizeitgestaltung.
Der Bewohnerbeirat hält jeden Monat eine Sprechstunde für die Bewohner/innen ab. Wenn notwendig, vermittelt er zwischen Einrichtungsleitung und Bewohner/innen.